Arbeitsordnung

Liebe Mitglieder,

in unserer Hauptversammlung am 15.02.2013 haben wir die Einführung eines Arbeitsdienstbeitrages (zusätzlich zum bisherigen Grundbeitrag) beschlossen.

Unser Ziel ist es nicht die Einnahmen aus den Mitgliedsbeiträgen zu erhöhen, sondern die vielen ehrenamtlichen Arbeitsstunden auf mehrere Schultern zu verteilen und dadurch auch das Gemeinschaftsgefühl in unserem Verein zu fördern.

Der Arbeitsdienstbeitrag wird für alle aktiven Mitglieder bis 65 Jahre erhoben, wobei alle Kinder und Jugendliche als Aktiv eingestuft sind. Die Dienste für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von den Erziehungsberechtigten zu leisten.

Grundsätzlich vom Arbeitsdienst befreit sind:

  • Trainer / Übungsleiter
  • Vorstand und Ausschussmitglieder
  • Ehrenmitglieder
  • schwangere Frauen
  • chronisch- und langzeiterkrankte Mitglieder
  • Schiedsrichter und Verbandsmitarbeiter

Für jedes arbeitsdienstpflichtige Mitglied wird ein Arbeitsdienstbeitrag von 60€ pro Jahr (Familien max. 180€) fällig. Dieser kann über Arbeitsdienste (siehe Tätigkeitsliste) bis auf 0€ reduziert werden, es ist somit nur der Grundbeitrag zu entrichten. Ein eventuell fälliger Arbeitsdienstbeitrag wird immer im 2. Quartal des Folgejahres separat zu dem Grundbeitrag abgebucht. Für jeden Dienst wird ein Arbeitsdienstnachweis ausgestellt mit dem die Stunden beim Verein erfasst werden, das Mitglied erhält eine Zweitfertigung. Weitere Einzelheiten sind der Arbeitsdienstordnung (siehe unten) zu entnehmen.

Die möglichen Dienste finden Sie in der Arbeitsdienst- bzw. Veranstaltungsliste die Ihnen weiter unten zum Download zur Verfügung steht.

Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Unterstützung und Akzeptanz.

Vorstandschaft und Ausschuss TSV 1911 Hochmössingen e.V.